Elektrogroßhandel Moelle: Bilder + Blog
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Am 18.07.2009 liefen 6 Mitarbeiter aus dem Läuferteam der Firma Moelle erfolgreich trotz starken Regens und Windböen die 5 km Strecke des 21. Norderney Citylaufs mit.
Reihe hinten von links: Herr Jens Hornig, Frau Carina Leidiger, Herr Patrick Kieselbach, Herr Michael Kley / Reihe vorne von links: Herr Dieter Wermeling, Herr Gerwin Westenberg
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Mo
16
Nov
2015
KfW-Förderprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung"
Mehr Sicherheit für Ihre vier Wände
Am 20. Mai 2015 hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die Freigabe zusätzlicher Gelder für Einbruchspräventionsmaßnahmen in Deutschland beschlossen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) erhielt mit dem Beschluss die Zuständigkeit für das Förderprogramm, das noch nicht in Kraft getreten ist. Neue Informationen dazu werden zeitnah veröffentlicht, sobald sie bekannt gemacht worden sind. Der Einbau einbruchsichernder Maßnahmen wird von der KfW bereits im Rahmen der Programme 'Energieeffizient Sanieren' und 'Altersgerecht Umbauen' gefördert. Hierzu zählen bspw. der Einbau von Türen und Fenstern, die einbruchhemmend sind, oder auch der Einbau von Bewegungsmeldern, Alarmanlagen und Außenbeleuchtung. Die KfW bietet dafür Mietern oder Eigentümern Zuschüsse, die mit Haushaltsmitteln des Bundes finanziert werden, und/oder zinsgünstige Förderkredite. Zum bestehenden Förderangebot für Einbruchschutz sind Informationen unter www.kfw.de/einbruchschutz abrufbar.
Gefördert werden sollen:
Einbau von Alarmanlagen, sicherer Türen und Fenster oder Gitter
Mögliche Vorteile / Vergünstigungen:
- Förderung von Handwerkerleistungen, zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit
- Förderung von 20 Prozent der Gesamtsumme, Höchstbetrag 1.500 Euro
- Nach Vorlage der Originalrechnung wird die Förderung ausgezahlt
Voraussetzungen:
- Für die Investition muss die Summe mindestens 500 Euro betragen
- Vor Beginn der Maßnahme werden der KfW zwei Angebote vorgelegt bzw. ein Angebot einer zertifizierten Fachfirma
Fr
14
Feb
2014
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen durch BAFA
Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen durch das BAFA
Falls Sie derzeit planen, Ihr Unternehmen unter energetischen Gesichtspunkten zu modernisieren, um die Ressource Energie nachhaltig schonender und intelligenter einzusetzen, dann sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihr Vorhaben sich für einen Investitionszuschuss aus dem Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Steigerung der Energieeffizienz qualifiziert. Dieses Programm ist insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zugeschnitten und dient dem Zweck, die hier bestehenden Einsparpotentiale zu erschließen.
Welche Technologien werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz durch den Einsatz definierter, hocheffizienter am Markt verfügbarer Querschnittstechnologien. Hierzu zählen:
- Elektrische Motoren und Antriebe,
- Pumpen,
- Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
- Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern,
- Beleuchtungssysteme basierend auf LED-Technik sowie tageslichtabhängige Steuerung/Regelung (vorerst begrenzt bis 31.12.2014).
Die obige Auflistung gilt für sog. „Einzelmaßnahmen“ (s.u.). Bei der „Systemischen Optimierung“ (s.u.) ist der Förderrahmen noch etwas weiter gesteckt.
Welche Unternehmen sind zuschussberechtigt?
- Kleine Unternehmen (weniger als 50 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro).
- Mittlere Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte und Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro).
- Sonstige Unternehmen (bis zu 500 Beschäftigte und Jahresumsatz ≤ 100 Mio. Euro).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Als förderungsfähige Vorhaben nennt das BAFA-Programm „Einzelmaßnahmen“ sowie die „Systemische Optimierung“.
Einzelmaßnahmen:
- Ersatz einzelner Anlagen oder Aggregate durch hocheffiziente Anlagen oder Aggregate.
- Gefördert werden Investitionsvolumina zwischen 2 und 30 Tsd. Euro je Antragsteller.
- Zu den Investitionen zählen auch die Nebenkosten für Planung und Installation, soweit sie 30% des Netto-Investitionsvolumens nicht übersteigen.
- KMU erhalten Zuschüsse in Höhe von 30% der Kosten, sonstige Unternehmen in Höhe von 20%.
- Der Nachweis der Energieeffizienz erfolgt in der Regel über Herstellernachweise und Produktdatenblätter.
Systemische Optimierung:
- Ersatz und Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien sowie der technischen Systeme, in die sie eingebunden sind, ab einem Investitionsvolumen von 30 Tsd. Euro.
- Förderfähig sind nur solche Maßnahmen, die nachweislich eine Endenergieeinsparung von mindestens 25% erzielen.
- Voraussetzung für die Förderung einer systemischen Optimierung ist die Erstellung eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts durch einen externen Energieberater, der nachweislich in der KfW-Beraterbörse für das Programm „Energieberatung im Mittelstand“ gelistet sein muss.
- Sofern das Unternehmen über ein nach ISO 50001 oder DIN EN 16001 zertifiziertes Energiemanagementsystem verfügt, kann das Konzept unternehmensintern erstellt werden.
Was ist bei Nutzung der BAFA-Förderung zu beachten?
- Die Antragstellung erfolgt über die auf der BAFA-Webseite veröffentlichten Antragsformulare.
- Um in den Genuss der öffentlichen Förderung zu gelangen, muss die Antragstellung vor Beginn der Maßnahmen erfolgen.
- Nach Erhalt eines positiven Zuwendungsbescheids ist die Maßnahme innerhalb von neun Monaten fachgerecht und betriebsbereit umzusetzen.
Haben Sie Fragen?
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie über uns als Ihren kompetenten Großhandelspartner für Elektrotechnik.
Weiterführende Links:
Merkzettel „Systemische Optimierung“
LED Panels - LED Hallentiefstrahler - LED
Downlights - LED Flächenstrahler - LED
Fr
27
Jul
2012
Energiemanagementsystem nach ISO 50001
Ein nach ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem unterstützt Unternehmen in Ihrer Zielsetzung, die Energieeffizienz zu steigern und in Folge dessen eine Reduzierung von Energie-kosten und CO²-Emissionen herbeizuführen, um letztendlich Wettbewerbsvorteile und auch einen Imagegewinn zu erlangen.
Zu beachten ist hierbei, dass eine verbindliche Einführung von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001 insbesondere bei energieintensiven Industriebetrieben bis zum Jahr 2013 zur Pflicht werden soll und schon heute eine notwendige Bedingung für eine Energiesteuerermäßigung ist.
Zu den grundlegenden Aufgaben eines Energiemanagementsystems gehören:
- Ermittlung und Auswertung der betrieblichen Energieverwendung
- Identifizierung von Energieeinsparpotentialen
- Umsetzung energieeinsparender Maßnahmen
- Kontinuierliche Überwachung und Verbesserung des Systems
Als Großhandel für Elektrotechnik unterstützen wir Sie zusammen mit unserem Partner Socomec, einem führenden Hersteller von Messtechnik, bei Komplettlösungen für Energiesteuerung und -management. Dies umfaßt Stromwandler, Zähler, Messgeräte und Netzanalysatoren zur Erfassung von Strom, Gas, Wasser, Temperatur und Zustand.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Ingo Lödden
Tel.: 05921 - 8080 - 42
Herr Christian Veldhoff
Tel.: 05921 - 8080 - 54
Hier geht es zur Pressemitteilung des BMWi vom 01.08.2012
(Rösler: Spitzenausgleich bei der Ökosteuer ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung des Industriestandorts)
Tipp: Wir halten elektrotechnische Artikel speziell für den niederländischen Markt vor.